Zuletzt aktualisiert: 18.03.2022

GNU General Public License

Präambel

Die GNU Affero General Public License ist eine freie, copyleft-Lizenz für Software und andere Werke, die speziell entwickelt wurde, um die Zusammenarbeit mit der Community im Fall von Netzwerkserver-Software sicherzustellen.

Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind so gestaltet, dass sie Ihre Freiheit, die Werke zu teilen und zu ändern, einschränken. Im Gegensatz dazu sollen unsere General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern – damit es für alle Nutzer freie Software bleibt.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder bekommen können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie dies tun dürfen.

Entwickler, die unsere General Public Licenses verwenden, schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) Sie beanspruchen das Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu ändern.

Ein zusätzlicher Vorteil der Verteidigung der Freiheit aller Nutzer ist, dass Verbesserungen in alternativen Versionen des Programms, wenn sie weit verbreitet sind, anderen Entwicklern zur Verfügung stehen, um sie zu übernehmen. Viele Entwickler freier Software sind durch die daraus resultierende Zusammenarbeit ermutigt. Im Fall von Software, die auf Netzwerkservern verwendet wird, kann dieses Ergebnis jedoch ausbleiben. Die GNU General Public License erlaubt es, eine modifizierte Version zu erstellen und der Öffentlichkeit auf einem Server zugänglich zu machen, ohne jemals den Quellcode zu veröffentlichen.

Die GNU Affero General Public License wurde speziell entwickelt, um in solchen Fällen sicherzustellen, dass der modifizierte Quellcode der Community zur Verfügung steht. Sie verlangt vom Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der dort laufenden modifizierten Version den Nutzern dieses Servers bereitzustellen. Die öffentliche Nutzung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server gibt der Öffentlichkeit somit Zugang zum Quellcode der modifizierten Version.

Eine ältere Lizenz, die Affero General Public License, wurde von Affero veröffentlicht, um ähnliche Ziele zu erreichen. Dies ist eine andere Lizenz, keine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Relizenzierung unter dieser Lizenz erlaubt.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Änderung folgen.

BEDINGUNGEN

1. Definitionen

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.

"Urheberrecht" umfasst auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie z. B. Halbleitermasken.

"Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk "zu modifizieren" bedeutet, ganz oder teilweise daraus zu kopieren oder es in einer Weise anzupassen, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, außer der Herstellung einer exakten Kopie. Das resultierende Werk wird als "modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk "basierendes Werk" bezeichnet.

Ein "abgedecktes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein darauf basierendes Werk.

"Verbreiten" eines Werks bedeutet, alles damit zu tun, was Sie ohne Erlaubnis direkt oder indirekt haftbar für eine Urheberrechtsverletzung machen würde, außer es auf einem Computer auszuführen oder eine private Kopie zu ändern. Verbreitung umfasst Kopieren, Verbreiten (mit oder ohne Änderung), öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

"Übertragen" eines Werks bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, Kopien zu erstellen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetzwerk, ohne Übertragung einer Kopie, ist kein Übertragen.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt "angemessene rechtliche Hinweise" an, sofern sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt und (2) dem Nutzer mitteilt, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer soweit Garantien bereitgestellt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser Lizenz einsehen kann. Wenn die Oberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen wie ein Menü präsentiert, erfüllt ein hervorgehobener Eintrag in der Liste dieses Kriterium.

2. Quellcode

Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks für Änderungen daran. "Objektcode" bezeichnet jede nicht-quelltextliche Form eines Werks.

Eine "Standard-Schnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard einer anerkannten Standardisierungsorganisation ist oder, im Fall von für eine bestimmte Programmiersprache spezifizierten Schnittstellen, eine, die unter Entwicklern dieser Sprache weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, außer dem Werk als Ganzes, das (a) in der normalen Verpackungsform einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Verwendung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standard-Schnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung öffentlich im Quellcode verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" ist in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder ein Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder ein Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung verwendet wird.

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe eines abgedeckten Werks ist nur dann durch diese Lizenz abgedeckt, wenn die Ausgabe nach ihrem Inhalt ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder andere gleichwertige Rechte an, wie sie das Urheberrecht vorsieht.

Sie dürfen abgedeckte Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen abgedeckte Werke an andere weitergeben, ausschließlich zu dem Zweck, dass diese ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zur Ausführung dieser Werke bereitstellen, sofern Sie die Bedingungen dieser Lizenz bei der Übertragung aller Materialien einhalten, für die Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren. Diejenigen, die die abgedeckten Werke für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Auftrag, unter Ihrer Leitung und Kontrolle und zu Bedingungen tun, die ihnen untersagen, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen zu erstellen.

Eine Übertragung unter anderen Umständen ist nur unter den unten genannten Bedingungen zulässig. Unterlizenzierung ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht dies unnötig.

3. Grundlegende Berechtigungen

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe eines abgedeckten Werks ist nur dann durch diese Lizenz abgedeckt, wenn die Ausgabe nach ihrem Inhalt ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder andere gleichwertige Rechte an, wie sie das Urheberrecht vorsieht.

Sie dürfen abgedeckte Werke, die Sie nicht übertragen, ohne Bedingungen erstellen, ausführen und verbreiten, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen abgedeckte Werke an andere weitergeben, ausschließlich zu dem Zweck, dass diese ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zur Ausführung dieser Werke bereitstellen, sofern Sie die Bedingungen dieser Lizenz bei der Übertragung aller Materialien einhalten, für die Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren. Diejenigen, die die abgedeckten Werke für Sie erstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Auftrag, unter Ihrer Leitung und Kontrolle und zu Bedingungen tun, die ihnen untersagen, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen zu erstellen.

Eine Übertragung unter anderen Umständen ist nur unter den unten genannten Bedingungen zulässig. Unterlizenzierung ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht dies unnötig.

4. Schutz der gesetzlichen Rechte der Nutzer vor Umgehungsgesetzen

Kein abgedecktes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach geltendem Recht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 oder ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übertragen, verzichten Sie auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung von Rechten aus dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Änderung des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer oder der Rechte Dritter zur Verhinderung der Umgehung technischer Maßnahmen gegen die Nutzer des Werks einzuschränken.

5. Übertragung unveränderter Kopien

Sie dürfen unveränderte Kopien des Quellcodes des Programms, wie Sie ihn erhalten haben, auf jedem Medium übertragen, sofern Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis deutlich und angemessen veröffentlichen; alle Hinweise darauf, dass diese Lizenz und alle nicht-permissiven Bedingungen gemäß Abschnitt 7 für den Code gelten, beibehalten; alle Hinweise auf das Fehlen jeglicher Garantie beibehalten; und allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm geben.

Sie dürfen für jede Kopie, die Sie übertragen, einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen und können gegen Gebühr Support- oder Garantieleistungen anbieten.

6. Übertragung modifizierter Quellversionen

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Änderungen, um es aus dem Programm zu erstellen, in Form von Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 übertragen, sofern Sie auch alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise darauf enthalten, dass Sie es geändert haben, und ein relevantes Datum angeben.
  • Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise darauf enthalten, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen veröffentlicht wird. Diese Anforderung ändert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise beizubehalten".
  • Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der eine Kopie erhält. Diese Lizenz gilt daher zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen gemäß Abschnitt 7 für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz gibt keine Erlaubnis, das Werk auf andere Weise zu lizenzieren, aber sie macht eine solche Erlaubnis nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  • Wenn das Werk interaktive Benutzeroberflächen hat, muss jede angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das Programm jedoch interaktive Oberflächen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muss Ihr Werk dies nicht tun.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die ihrer Natur nach keine Erweiterungen des abgedeckten Werks sind und nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das daraus resultierende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer des Aggregats über das hinaus zu beschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die anderen Teile des Aggregats gilt.

7. Übertragung von Nicht-Quellformen

Sie dürfen ein abgedecktes Werk in Objektcodeform unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übertragen, sofern Sie auch den maschinenlesbaren entsprechenden Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz auf eine der folgenden Arten übertragen:

  • Übertragen Sie den Objektcode in oder verkörpert in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), begleitet vom entsprechenden Quellcode auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
  • Übertragen Sie den Objektcode in oder verkörpert in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), begleitet von einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang und solange Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, gültig ist, jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1) eine Kopie des entsprechenden Quellcodes für alle von dieser Lizenz abgedeckten Software im Produkt auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, zu einem Preis, der Ihre angemessenen Kosten für die physische Bereitstellung des Quellcodes nicht übersteigt, oder (2) Zugang zum Kopieren des entsprechenden Quellcodes von einem Netzwerkserver kostenlos zu gewähren.
  • Übertragen Sie einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den entsprechenden Quellcode bereitzustellen. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell zulässig und nur, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Unterabschnitt 6b erhalten haben.
  • Übertragen Sie den Objektcode, indem Sie Zugang von einem bestimmten Ort (kostenlos oder gegen Gebühr) anbieten, und bieten Sie gleichwertigen Zugang zum entsprechenden Quellcode auf die gleiche Weise am gleichen Ort ohne weitere Kosten an. Sie müssen Empfänger nicht dazu verpflichten, den entsprechenden Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. Wenn der Ort zum Kopieren des Objektcodes ein Netzwerkserver ist, kann der entsprechende Quellcode auf einem anderen Server (von Ihnen oder einem Dritten betrieben) liegen, der gleichwertige Kopiereinrichtungen unterstützt, sofern Sie klare Anweisungen neben dem Objektcode bereitstellen, wo der entsprechende Quellcode zu finden ist. Unabhängig davon, welcher Server den entsprechenden Quellcode hostet, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  • Übertragen Sie den Objektcode per Peer-to-Peer-Übertragung, sofern Sie andere Peers darüber informieren, wo der Objektcode und der entsprechende Quellcode des Werks der Öffentlichkeit gemäß Unterabschnitt 6d kostenlos angeboten werden.
  • Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek vom entsprechenden Quellcode ausgeschlossen ist, muss beim Übertragen des Objektcodewerks nicht enthalten sein.

    Ein "Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. bewegliche Sachen, die normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet werden, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung bestimmt oder verkauft wird. Bei der Bestimmung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, werden Zweifelsfälle zugunsten der Abdeckung entschieden. Für ein bestimmtes Produkt, das von einem bestimmten Nutzer erhalten wurde, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des jeweiligen Nutzers oder davon, wie der jeweilige Nutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob das Produkt erhebliche kommerzielle, industrielle oder nicht-verbraucherbezogene Verwendungen hat, es sei denn, solche Verwendungen stellen die einzige wesentliche Nutzungsart des Produkts dar.

    "Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Benutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines entsprechenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass die weitere Funktion des modifizierten Objektcodes in keinem Fall allein dadurch verhindert oder beeinträchtigt wird, dass eine Änderung vorgenommen wurde.

    Wenn Sie ein Objektcodewerk gemäß diesem Abschnitt in, mit oder speziell für die Verwendung in einem Benutzerprodukt übertragen und die Übertragung im Rahmen einer Transaktion erfolgt, bei der das Besitz- und Nutzungsrecht am Benutzerprodukt dem Empfänger auf Dauer oder für eine feste Laufzeit übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion charakterisiert wird), muss der gemäß diesem Abschnitt übertragene entsprechende Quellcode von den Installationsinformationen begleitet werden. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behalten, modifizierten Objektcode auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B. wurde das Werk im ROM installiert).

    Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen beinhaltet nicht die Verpflichtung, weiterhin Support, Garantie oder Updates für ein Werk zu leisten, das vom Empfänger geändert oder installiert wurde, oder für das Benutzerprodukt, in das es geändert oder installiert wurde. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder gegen die Regeln und Protokolle für die Kommunikation im Netzwerk verstößt.

    Übertragener entsprechender Quellcode und bereitgestellte Installationsinformationen gemäß diesem Abschnitt müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (und mit einer Implementierung, die der Öffentlichkeit im Quellcode zur Verfügung steht) und dürfen kein spezielles Passwort oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

8. Zusätzliche Bedingungen

"Zusätzliche Berechtigungen" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen machen. Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in diese Lizenz aufgenommen, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Berechtigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Berechtigungen verwendet werden, aber das gesamte Programm bleibt ohne Rücksicht auf die zusätzlichen Berechtigungen durch diese Lizenz geregelt.

Wenn Sie eine Kopie eines abgedeckten Werks übertragen, können Sie nach Ihrem Ermessen zusätzliche Berechtigungen aus dieser Kopie oder einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Berechtigungen können so formuliert sein, dass ihre Entfernung in bestimmten Fällen bei Änderungen des Werks erforderlich ist.) Sie können zusätzliche Berechtigungen für von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügtes Material erteilen, für das Sie das Urheberrecht besitzen oder die entsprechende Erlaubnis erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügtes Material (sofern von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials genehmigt) die Bedingungen dieser Lizenz durch Bedingungen ergänzen, die:

  • Die Gewährleistung oder Haftung anders als in den Abschnitten 15 und 16 dieser Lizenz ausschließen oder beschränken; oder
  • Die Erhaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Autorenangaben in diesem Material oder in den von Werken, die es enthalten, angezeigten angemessenen rechtlichen Hinweisen verlangen; oder
  • Die Falschdarstellung des Ursprungs dieses Materials verbieten oder verlangen, dass modifizierte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion abweichend gekennzeichnet werden; oder
  • Die Verwendung von Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für Werbezwecke beschränken; oder
  • Die Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken ablehnen; oder
  • Die Freistellung von Lizenzgebern und Autoren dieses Materials durch jeden verlangen, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger überträgt, für jede Haftung, die diese vertraglichen Übernahmen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen nicht-permissiven zusätzlichen Bedingungen gelten als "weitere Beschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon einen Hinweis enthält, dass es durch diese Lizenz zusammen mit einer weiteren Beschränkung geregelt wird, können Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Beschränkung enthält, aber eine Relizenzierung oder Übertragung unter dieser Lizenz erlaubt, können Sie zu einem abgedeckten Werk Material hinzufügen, das durch die Bedingungen dieses Lizenzdokuments geregelt wird, sofern die weitere Beschränkung eine solche Relizenzierung oder Übertragung nicht überlebt.

Wenn Sie Bedingungen zu einem abgedeckten Werk gemäß diesem Abschnitt hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quelldateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf anbringen, wo die geltenden Bedingungen zu finden sind.

Zusätzliche Bedingungen, permissiv oder nicht-permissiv, können in Form einer separat geschriebenen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in beiden Fällen.

9. Beendigung

Sie dürfen ein abgedecktes Werk nur wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen verbreiten oder ändern. Jeder andere Versuch ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte aus dieser Lizenz (einschließlich aller unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährten Patentrechte).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn und bis der Urheberrechtsinhaber Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beendigung des Verstoßes auf den Verstoß hinweist.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf den Verstoß hinweist, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber einen Hinweis auf einen Verstoß gegen diese Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten, und Sie den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Hinweises beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte nach diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen unter dieser Lizenz Kopien oder Rechte erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

10. Annahme nicht erforderlich für Kopien

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die bloße Verbreitung eines abgedeckten Werks als Folge der Nutzung von Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie erfordert ebenfalls keine Annahme. Nichts außer dieser Lizenz gibt Ihnen jedoch die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk zu verbreiten oder zu ändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Durch das Ändern oder Verbreiten eines abgedeckten Werks zeigen Sie daher Ihre Annahme dieser Lizenz an.

11. Automatische Lizenzierung nachgelagerter Empfänger

Jedes Mal, wenn Sie ein abgedecktes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, dieses Werk auszuführen, zu ändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Unternehmens-Transaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen, eine Organisation unterteilt oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Verbreitung eines abgedeckten Werks aus einer Unternehmens-Transaktion resultiert, erhält jede Partei, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger der Partei hatte oder geben konnte, sowie das Recht auf Besitz des entsprechenden Quellcodes des Werks vom Rechtsvorgänger, sofern dieser ihn hat oder mit angemessenem Aufwand beschaffen kann.

Sie dürfen keine weiteren Beschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen beispielsweise keine Lizenzgebühr, Lizenzgebühr oder andere Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte verlangen und keine Klage (einschließlich Widerklage oder Gegenklage in einem Rechtsstreit) einleiten, in der behauptet wird, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, Nutzung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

12. Patente

Ein "Mitwirkender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines darauf basierenden Werks unter dieser Lizenz genehmigt. Das so lizenzierte Werk wird als "Mitwirkenden-Version" bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Mitwirkenden sind alle Patentansprüche, die dem Mitwirkenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder später erworben werden, die durch eine nach dieser Lizenz zulässige Art und Weise der Herstellung, Nutzung oder des Verkaufs seiner Mitwirkenden-Version verletzt würden, jedoch keine Ansprüche, die nur als Folge einer weiteren Änderung der Mitwirkenden-Version verletzt würden. "Kontrolle" umfasst das Recht, Patentsublizenzen in einer mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbaren Weise zu erteilen.

Jeder Mitwirkende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Mitwirkenden, um den Inhalt seiner Mitwirkenden-Version herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu ändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, gleich wie bezeichnet, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder eine Verpflichtung, keine Klage wegen Patentverletzung zu erheben). Eine solche Patentlizenz einer Partei zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, das Patent gegenüber der Partei nicht durchzusetzen.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übertragen und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quellcode des Werks für jedermann nicht kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder andere leicht zugängliche Mittel verfügbar ist, müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass der entsprechende Quellcode so verfügbar ist, oder (2) darauf verzichten, von der Patentlizenz für dieses spezielle Werk zu profitieren, oder (3) in einer mit den Anforderungen dieser Lizenz vereinbaren Weise dafür sorgen, dass die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentlich verlassen" bedeutet, dass Sie tatsächlich wissen, dass Ihre Übertragung des abgedeckten Werks in einem Land oder die Nutzung des abgedeckten Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ohne die Patentlizenz einen oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie annehmen, dass sie gültig sind.

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer einzigen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk übertragen oder die Übertragung veranlassen und einer der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine Patentlizenz gewähren, die sie zur Nutzung, Verbreitung, Änderung oder Übertragung einer bestimmten Kopie des abgedeckten Werks berechtigt, wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie nicht alle unter diese Lizenz fallenden Rechte umfasst, die Ausübung eines oder mehrerer der unter dieser Lizenz ausdrücklich gewährten Rechte verbietet oder von der Nichtausübung eines oder mehrerer dieser Rechte abhängig macht. Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei einer Vereinbarung mit einem Dritten sind, der im Geschäft mit der Verbreitung von Software tätig ist, bei der Sie dem Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Übertragung des Werks leisten und bei der der Dritte einer der Parteien, die das abgedeckte Werk von Ihnen erhalten würden, eine diskriminierende Patentlizenz (a) im Zusammenhang mit Kopien des abgedeckten Werks, die von Ihnen übertragen wurden (oder von diesen Kopien erstellt wurden), oder (b) hauptsächlich für und im Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, gewährt, es sei denn, Sie sind dieser Vereinbarung beigetreten oder die Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 gewährt.

Nichts in dieser Lizenz ist so auszulegen, dass es eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungen gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach geltendem Patentrecht sonst zur Verfügung stehen könnten.

13. Keine Aufgabe der Freiheit anderer

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht so übertragen können, dass Sie gleichzeitig Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz und alle anderen einschlägigen Verpflichtungen erfüllen, dürfen Sie es überhaupt nicht übertragen. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, von denen, an die Sie das Programm übertragen, eine Lizenzgebühr für die Weiterübertragung zu erheben, könnten Sie beide Bedingungen und diese Lizenz nur erfüllen, indem Sie ganz auf die Übertragung des Programms verzichten.

14. Interaktion über ein Netzwerk; Verwendung mit der GNU General Public License

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz muss Ihre modifizierte Version, wenn Sie das Programm ändern, allen Nutzern, die mit ihr über ein Computernetzwerk interagieren (sofern Ihre Version eine solche Interaktion unterstützt), deutlich die Möglichkeit bieten, den entsprechenden Quellcode Ihrer Version kostenlos von einem Netzwerkserver über ein übliches Mittel zum Kopieren von Software zu erhalten. Dieser entsprechende Quellcode muss auch den entsprechenden Quellcode für jedes Werk enthalten, das gemäß dem folgenden Absatz unter Version 3 der GNU General Public License lizenziert ist.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie jedes abgedeckte Werk mit einem unter Version 3 der GNU General Public License lizenzierten Werk zu einem einzigen kombinierten Werk verbinden oder kombinieren und das resultierende Werk übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber das Werk, mit dem es kombiniert wurde, bleibt durch Version 3 der GNU General Public License geregelt.

15. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden dem Geist der aktuellen Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um neue Probleme oder Anliegen zu berücksichtigen.

Jede Version erhält eine unterscheidbare Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License "oder jede spätere Version" gilt, haben Sie die Wahl, die Bedingungen dieser nummerierten Version oder jeder später von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Gibt das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License an, können Sie jede jemals von der Free Software Foundation veröffentlichte Version wählen.

Wenn das Programm angibt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden können, berechtigt die öffentliche Annahmeerklärung dieses Bevollmächtigten Sie dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Rechte gewähren. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für einen Autor oder Urheberrechtsinhaber auferlegt, weil Sie sich entscheiden, einer späteren Version zu folgen.

16. Haftungsausschluss

ES GIBT KEINE GARANTIE FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAMM SICH ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

17. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL, SOFERN NICHT GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERT UND/ODER ÜBERTRÄGT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER UNGENAUIGKEIT DER DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

18. Auslegung der Abschnitte 16 und 17

Wenn der oben genannte Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nach lokalem Recht nicht wirksam sein können, wenden die Gerichte das lokale Recht an, das einem absoluten Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme begleitet eine Kopie des Programms gegen eine Gebühr.

ENDE DER BEDINGUNGEN

So wenden Sie diese Bedingungen auf Ihre neuen Programme an

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und möchten, dass es der Öffentlichkeit möglichst nützlich ist, ist der beste Weg, dies zu erreichen, es als freie Software zu veröffentlichen, die jeder unter diesen Bedingungen weitergeben und ändern kann.

Fügen Sie dazu die folgenden Hinweise dem Programm bei. Am sichersten ist es, sie an den Anfang jeder Quelldatei anzufügen, um den Haftungsausschluss am effektivsten zu erklären; und jede Datei sollte mindestens die "Copyright"-Zeile und einen Verweis auf den vollständigen Hinweis enthalten.

<eine Zeile, um den Namen des Programms und eine kurze Beschreibung anzugeben.>
Copyright (C).   < Jahr >   < Name des Autors >

Dieses Programm ist freie Software: Sie können es weitergeben und/oder ändern unter den Bedingungen der GNU Affero General Public License, wie sie von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde, entweder Version 3 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) jede spätere Version.

Dieses Programm wird in der Hoffnung veröffentlicht, dass es nützlich ist, aber OHNE JEGLICHE GARANTIE; sogar ohne die implizite Garantie der MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Siehe die GNU Affero General Public License für weitere Details.

Sie sollten eine Kopie der GNU Affero General Public License zusammen mit diesem Programm erhalten haben. Falls nicht, siehe https://www.gnu.org/licenses.

Fügen Sie auch Informationen hinzu, wie Sie per E-Mail und Post kontaktiert werden können.

Wenn Ihre Software mit Nutzern über ein Computernetzwerk interagieren kann, sollten Sie auch sicherstellen, dass sie eine Möglichkeit bietet, den Quellcode zu erhalten. Wenn Ihr Programm beispielsweise eine Webanwendung ist, könnte die Oberfläche einen "Quellcode"-Link anzeigen, der auf ein Archiv des Codes verweist. Es gibt viele Möglichkeiten, den Quellcode anzubieten, und verschiedene Lösungen sind für verschiedene Programme besser geeignet; siehe Abschnitt 13 für die spezifischen Anforderungen.

Sie sollten auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Entwickler arbeiten) oder Ihre Schule, falls vorhanden, dazu bringen, einen "Copyright-Verzicht" für das Programm zu unterzeichnen, falls erforderlich. Weitere Informationen dazu und wie Sie die GNU AGPL anwenden und befolgen, finden Sie unter

Um den Quellcode herunterzuladen, klicken Sie hier.