Zuletzt aktualisiert: 18.03.2022

GNU Affero ALLGEMEINE ÖFFENTLICHE LIZENZ

Version 3, 19. November 2007
Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc.
Jeder darf unveränderte Kopien dieses Lizenzdokuments anfertigen und verbreiten, Änderungen sind jedoch nicht gestattet.

Präambel

Die GNU Affero General Public License ist eine freie, copyleft-Lizenz für Software und andere Werke, die speziell entwickelt wurde, um die Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft im Fall von Netzwerkserver-Software sicherzustellen.

Die Lizenzen für die meisten Software und andere praktische Werke sind darauf ausgelegt, Ihre Freiheit zum Teilen und Ändern der Werke einzuschränken. Im Gegensatz dazu sollen unsere General Public Licenses Ihre Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ändern – damit es für alle Nutzer freie Software bleibt.

Wenn wir von freier Software sprechen, meinen wir Freiheit, nicht Preis. Unsere General Public Licenses sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür Geld zu verlangen, wenn Sie möchten), dass Sie den Quellcode erhalten oder bekommen können, wenn Sie möchten, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie diese Dinge tun dürfen.

Entwickler, die unsere General Public Licenses verwenden, schützen Ihre Rechte mit zwei Schritten: (1) Sie beanspruchen das Urheberrecht an der Software und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen die rechtliche Erlaubnis gibt, die Software zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu ändern.

Ein zusätzlicher Vorteil der Verteidigung der Freiheit aller Nutzer ist, dass Verbesserungen in alternativen Versionen des Programms, wenn sie weit verbreitet sind, auch anderen Entwicklern zur Verfügung stehen. Viele Entwickler freier Software werden durch die daraus resultierende Zusammenarbeit ermutigt. Im Fall von Software, die auf Netzwerkservern verwendet wird, kann dieses Ergebnis jedoch ausbleiben. Die GNU General Public License erlaubt es, eine modifizierte Version zu erstellen und der Öffentlichkeit auf einem Server zugänglich zu machen, ohne den Quellcode zu veröffentlichen.

Die GNU Affero General Public License wurde speziell entwickelt, um in solchen Fällen sicherzustellen, dass der modifizierte Quellcode der Gemeinschaft zur Verfügung steht. Sie verlangt vom Betreiber eines Netzwerkservers, den Quellcode der dort laufenden modifizierten Version den Nutzern dieses Servers bereitzustellen. Die öffentliche Nutzung einer modifizierten Version auf einem öffentlich zugänglichen Server gibt der Öffentlichkeit daher Zugang zum Quellcode der modifizierten Version.

Eine ältere Lizenz, die sogenannte Affero General Public License, wurde von Affero veröffentlicht und verfolgte ähnliche Ziele. Dies ist eine andere Lizenz, keine Version der Affero GPL, aber Affero hat eine neue Version der Affero GPL veröffentlicht, die eine Neu-Lizenzierung unter dieser Lizenz erlaubt.

Die genauen Bedingungen für das Kopieren, die Verbreitung und die Änderung folgen.

BEDINGUNGEN

0. Definitionen

"Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU Affero General Public License.

"Urheberrecht" umfasst auch urheberrechtsähnliche Gesetze, die für andere Arten von Werken gelten, wie z. B. Halbleitermasken.

"Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist. Jeder Lizenznehmer wird als "Sie" angesprochen. "Lizenznehmer" und "Empfänger" können Einzelpersonen oder Organisationen sein.

Ein Werk "zu modifizieren" bedeutet, ganz oder teilweise aus dem Werk zu kopieren oder es anzupassen, sofern dies eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert, außer bei der Herstellung einer exakten Kopie. Das daraus resultierende Werk wird als "modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk "basierendes Werk" bezeichnet.

Ein "abgedecktes Werk" ist entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk "zu verbreiten" bedeutet, alles damit zu tun, was Sie ohne Erlaubnis nach geltendem Urheberrecht direkt oder indirekt haftbar machen würde, außer es auf einem Computer auszuführen oder eine private Kopie zu ändern. Verbreitung umfasst das Kopieren, die Weitergabe (mit oder ohne Änderung), die öffentliche Zugänglichmachung und in einigen Ländern auch andere Aktivitäten.

Ein Werk "zu übermitteln" bedeutet jede Art der Verbreitung, die es anderen ermöglicht, Kopien zu erstellen oder zu erhalten. Die bloße Interaktion mit einem Nutzer über ein Computernetzwerk, ohne dass eine Kopie übertragen wird, ist keine Übermittlung.

Eine interaktive Benutzeroberfläche zeigt "angemessene rechtliche Hinweise" an, soweit sie eine bequeme und deutlich sichtbare Funktion enthält, die (1) einen entsprechenden Urheberrechtshinweis anzeigt und (2) dem Nutzer mitteilt, dass es keine Garantie für das Werk gibt (außer soweit Garantien bereitgestellt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übermitteln dürfen und wie eine Kopie dieser Lizenz eingesehen werden kann. Wenn die Oberfläche eine Liste von Benutzerbefehlen oder Optionen wie ein Menü präsentiert, erfüllt ein hervorgehobener Eintrag in der Liste dieses Kriterium.

1. Quellcode.

Der "Quellcode" eines Werks ist die bevorzugte Form des Werks für Änderungen daran. "Objektcode" bezeichnet jede nicht-quelltextliche Form eines Werks.

Eine "Standard-Schnittstelle" ist eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard einer anerkannten Standardisierungsorganisation ist oder im Fall von für eine bestimmte Programmiersprache spezifizierten Schnittstellen eine, die unter Entwicklern dieser Sprache weit verbreitet ist.

Die "Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks umfassen alles, außer dem Werk als Ganzes, was (a) in der normalen Verpackungsform einer Hauptkomponente enthalten ist, aber nicht Teil dieser Hauptkomponente ist, und (b) nur dazu dient, die Nutzung des Werks mit dieser Hauptkomponente zu ermöglichen oder eine Standard-Schnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung öffentlich im Quellcode verfügbar ist. Eine "Hauptkomponente" ist in diesem Zusammenhang eine wesentliche Hauptkomponente (Kernel, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder ein Compiler, der zur Erstellung des Werks verwendet wird, oder ein Objektcode-Interpreter, der zur Ausführung verwendet wird.

Der "entsprechende Quellcode" für ein Werk im Objektcode ist der gesamte Quellcode, der benötigt wird, um den Objektcode zu erzeugen, zu installieren und (bei einem ausführbaren Werk) auszuführen und das Werk zu ändern, einschließlich Skripten zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er umfasst jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks oder allgemeine Werkzeuge oder allgemein verfügbare freie Programme, die unverändert zur Durchführung dieser Aktivitäten verwendet werden, aber nicht Teil des Werks sind. Beispielsweise umfasst der entsprechende Quellcode Schnittstellendateien, die mit Quellcodedateien des Werks verbunden sind, und den Quellcode für gemeinsam genutzte Bibliotheken und dynamisch gelinkte Unterprogramme, die das Werk speziell benötigt, etwa durch enge Datenkommunikation oder Steuerfluss zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der entsprechende Quellcode muss nichts enthalten, was Nutzer automatisch aus anderen Teilen des entsprechenden Quellcodes generieren können.

Der entsprechende Quellcode für ein Werk im Quellcode ist dasselbe Werk.

2. Grundlegende Rechte

Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts am Programm gewährt und sind unwiderruflich, sofern die angegebenen Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bestätigt ausdrücklich Ihr unbegrenztes Recht, das unveränderte Programm auszuführen. Die Ausgabe eines abgedeckten Werks ist nur dann durch diese Lizenz abgedeckt, wenn die Ausgabe nach ihrem Inhalt ein abgedecktes Werk darstellt. Diese Lizenz erkennt Ihre Rechte auf faire Nutzung oder gleichwertige Rechte nach dem Urheberrecht an.

Sie dürfen abgedeckte Werke, die Sie nicht übermitteln, herstellen, ausführen und verbreiten, ohne Bedingungen, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen abgedeckte Werke an andere übermitteln, ausschließlich zu dem Zweck, dass diese ausschließlich für Sie Änderungen vornehmen oder Ihnen Einrichtungen zur Ausführung dieser Werke bereitstellen, sofern Sie beim Übermitteln aller Materialien, für die Sie nicht das Urheberrecht kontrollieren, die Bedingungen dieser Lizenz einhalten. Diejenigen, die die abgedeckten Werke für Sie herstellen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Auftrag, unter Ihrer Leitung und Kontrolle und zu Bedingungen tun, die ihnen verbieten, Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen anzufertigen.

Die Übermittlung unter anderen Umständen ist nur unter den unten genannten Bedingungen gestattet. Unterlizenzierung ist nicht erlaubt; Abschnitt 10 macht dies unnötig.

3. Schutz der gesetzlichen Rechte der Nutzer vor Umgehungsgesetzen

Kein abgedecktes Werk gilt als Teil einer wirksamen technischen Maßnahme nach einem anwendbaren Gesetz zur Erfüllung der Verpflichtungen nach Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 oder ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Maßnahmen verbieten oder einschränken.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, verzichten Sie auf jegliche rechtliche Befugnis, die Umgehung technischer Maßnahmen zu verbieten, soweit diese Umgehung durch die Ausübung von Rechten nach dieser Lizenz in Bezug auf das abgedeckte Werk erfolgt, und Sie lehnen jede Absicht ab, den Betrieb oder die Änderung des Werks als Mittel zur Durchsetzung Ihrer oder der Rechte Dritter zur Verhinderung der Umgehung technischer Maßnahmen gegen die Nutzer des Werks einzuschränken.

4. Übermittlung unveränderter Kopien

Sie dürfen unveränderte Kopien des Quellcodes des Programms in jedem Medium übermitteln, sofern Sie auf jeder Kopie einen entsprechenden Urheberrechtshinweis deutlich und angemessen veröffentlichen; alle Hinweise darauf, dass diese Lizenz und alle gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten nicht-permissiven Bedingungen für den Code gelten, beibehalten; alle Hinweise auf das Fehlen einer Garantie beibehalten und allen Empfängern eine Kopie dieser Lizenz zusammen mit dem Programm geben.

Sie dürfen für jede übermittelte Kopie einen beliebigen Preis oder keinen Preis verlangen und können gegen Gebühr Support- oder Garantieleistungen anbieten.

5. Übermittlung modifizierter Quellversionen

Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die Änderungen, um es aus dem Programm zu erstellen, im Quellcode unter den Bedingungen von Abschnitt 4 übermitteln, sofern Sie auch alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise darauf enthalten, dass Sie es geändert haben, und ein relevantes Datum angeben.
  • Das Werk muss deutlich sichtbare Hinweise darauf enthalten, dass es unter dieser Lizenz und allen gemäß Abschnitt 7 hinzugefügten Bedingungen veröffentlicht wird. Diese Anforderung ändert die Anforderung in Abschnitt 4, "alle Hinweise beizubehalten".
  • Sie müssen das gesamte Werk als Ganzes unter dieser Lizenz an jeden lizenzieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz gilt daher zusammen mit allen anwendbaren zusätzlichen Bedingungen aus Abschnitt 7 für das gesamte Werk und alle seine Teile, unabhängig davon, wie sie verpackt sind. Diese Lizenz erlaubt keine Lizenzierung des Werks auf andere Weise, macht eine solche Erlaubnis jedoch nicht ungültig, wenn Sie sie separat erhalten haben.
  • Wenn das Werk interaktive Benutzeroberflächen hat, muss jede davon angemessene rechtliche Hinweise anzeigen; wenn das Programm jedoch interaktive Oberflächen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, muss Ihr Werk dies nicht tun.

Eine Zusammenstellung eines abgedeckten Werks mit anderen separaten und unabhängigen Werken, die nicht von Natur aus Erweiterungen des abgedeckten Werks sind und nicht mit ihm kombiniert werden, um ein größeres Programm zu bilden, wird als "Aggregat" bezeichnet, wenn das Urheberrecht der Zusammenstellung nicht dazu verwendet wird, den Zugang oder die gesetzlichen Rechte der Nutzer der Zusammenstellung über das hinaus einzuschränken, was die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme eines abgedeckten Werks in ein Aggregat führt nicht dazu, dass diese Lizenz für die anderen Teile des Aggregats gilt.

6. Übermittlung von Nicht-Quellformen

Sie dürfen ein abgedecktes Werk im Objektcode unter den Bedingungen der Abschnitte 4 und 5 übermitteln, sofern Sie auch den maschinenlesbaren entsprechenden Quellcode unter den Bedingungen dieser Lizenz auf eine der folgenden Arten übermitteln:

  • Übermitteln Sie den Objektcode in oder verkörpert in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), zusammen mit dem entsprechenden Quellcode auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird.
  • Übermitteln Sie den Objektcode in oder verkörpert in einem physischen Produkt (einschließlich eines physischen Verbreitungsmediums), zusammen mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang und so lange gültig ist, wie Sie Ersatzteile oder Kundensupport für dieses Produktmodell anbieten, jedem, der den Objektcode besitzt, entweder (1) eine Kopie des entsprechenden Quellcodes für alle von dieser Lizenz abgedeckten Software im Produkt auf einem dauerhaften physischen Medium, das üblicherweise für den Softwareaustausch verwendet wird, zu einem Preis, der Ihre angemessenen Kosten für die physische Bereitstellung des Quellcodes nicht übersteigt, oder (2) Zugang zum Kopieren des entsprechenden Quellcodes von einem Netzwerkserver kostenlos zu geben.
  • Übermitteln Sie einzelne Kopien des Objektcodes mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den entsprechenden Quellcode bereitzustellen. Diese Alternative ist nur gelegentlich und nicht kommerziell erlaubt und nur, wenn Sie den Objektcode mit einem solchen Angebot gemäß Unterabschnitt 6b erhalten haben.
  • Übermitteln Sie den Objektcode, indem Sie Zugang von einem bestimmten Ort (kostenlos oder gegen Gebühr) anbieten, und bieten Sie auf die gleiche Weise am selben Ort kostenlosen Zugang zum entsprechenden Quellcode. Sie müssen die Empfänger nicht verpflichten, den entsprechenden Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren. Wenn der Ort zum Kopieren des Objektcodes ein Netzwerkserver ist, kann sich der entsprechende Quellcode auf einem anderen Server (von Ihnen oder einem Dritten betrieben) befinden, der gleichwertige Kopiermöglichkeiten bietet, sofern Sie klare Anweisungen neben dem Objektcode geben, wo der entsprechende Quellcode zu finden ist. Unabhängig davon, welcher Server den entsprechenden Quellcode hostet, sind Sie verpflichtet, sicherzustellen, dass er so lange verfügbar ist, wie es zur Erfüllung dieser Anforderungen erforderlich ist.
  • Übermitteln Sie den Objektcode per Peer-to-Peer-Übertragung, sofern Sie andere Peers darüber informieren, wo der Objektcode und der entsprechende Quellcode des Werks der Öffentlichkeit kostenlos gemäß Unterabschnitt 6d angeboten werden.
  • Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quellcode als Systembibliothek vom entsprechenden Quellcode ausgeschlossen ist, muss bei der Übermittlung des Objektcodes nicht enthalten sein.

    Ein "Nutzerprodukt" ist entweder (1) ein "Verbraucherprodukt", d. h. bewegliche Sachen, die normalerweise für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke verwendet werden, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung bestimmt oder verkauft wird. Bei der Feststellung, ob ein Produkt ein Verbraucherprodukt ist, werden Zweifel zugunsten der Abdeckung entschieden. Für ein bestimmtes Produkt, das von einem bestimmten Nutzer erhalten wurde, bezieht sich "normalerweise verwendet" auf eine typische oder übliche Verwendung dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des jeweiligen Nutzers oder davon, wie der Nutzer das Produkt tatsächlich verwendet oder zu verwenden erwartet. Ein Produkt ist ein Verbraucherprodukt, unabhängig davon, ob es erhebliche kommerzielle, industrielle oder nicht-verbraucherbezogene Verwendungen gibt, es sei denn, solche Verwendungen stellen die einzige wesentliche Nutzungsart des Produkts dar.

    "Installationsinformationen" für ein Nutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Autorisierungsschlüssel oder andere Informationen, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines abgedeckten Werks in diesem Nutzerprodukt aus einer modifizierten Version seines entsprechenden Quellcodes zu installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass die weitere Funktion des modifizierten Objektcodes in keinem Fall allein dadurch verhindert oder beeinträchtigt wird, dass eine Änderung vorgenommen wurde.

    Wenn Sie ein Objektcodewerk nach diesem Abschnitt in, mit oder speziell zur Verwendung in einem Nutzerprodukt übermitteln und die Übermittlung im Rahmen einer Transaktion erfolgt, bei der das Besitz- und Nutzungsrecht am Nutzerprodukt auf den Empfänger auf Dauer oder für einen festen Zeitraum übertragen wird (unabhängig davon, wie die Transaktion bezeichnet wird), muss der nach diesem Abschnitt übermittelte entsprechende Quellcode von den Installationsinformationen begleitet sein. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch ein Dritter die Möglichkeit behalten, modifizierten Objektcode auf dem Nutzerprodukt zu installieren (z. B. wurde das Werk im ROM installiert).

    Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Installationsinformationen umfasst nicht die Verpflichtung, weiterhin Support, Garantie oder Updates für ein Werk zu leisten, das vom Empfänger geändert oder installiert wurde, oder für das Nutzerprodukt, in das es geändert oder installiert wurde. Der Zugang zu einem Netzwerk kann verweigert werden, wenn die Änderung selbst den Betrieb des Netzwerks wesentlich und nachteilig beeinflusst oder gegen die Regeln und Protokolle für die Kommunikation im Netzwerk verstößt.

    Übermittelter entsprechender Quellcode und bereitgestellte Installationsinformationen gemäß diesem Abschnitt müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (und mit einer Implementierung, die der Öffentlichkeit im Quellcode zur Verfügung steht) und dürfen kein spezielles Passwort oder keinen Schlüssel zum Entpacken, Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Bedingungen

"Zusätzliche Berechtigungen" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren ihrer Bedingungen machen. Zusätzliche Berechtigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so behandelt, als wären sie in diese Lizenz aufgenommen, soweit sie nach geltendem Recht gültig sind. Wenn zusätzliche Berechtigungen nur für einen Teil des Programms gelten, kann dieser Teil separat unter diesen Berechtigungen verwendet werden, aber das gesamte Programm bleibt durch diese Lizenz geregelt, unabhängig von den zusätzlichen Berechtigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines abgedeckten Werks übermitteln, können Sie nach Ihrem Ermessen zusätzliche Berechtigungen aus dieser Kopie oder einem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Berechtigungen können so formuliert sein, dass sie in bestimmten Fällen bei Änderungen entfernt werden müssen.) Sie können zusätzliche Berechtigungen für von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügtes Material erteilen, für das Sie das Urheberrecht besitzen oder die entsprechende Erlaubnis erteilen können.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für von Ihnen zu einem abgedeckten Werk hinzugefügtes Material (sofern von den Urheberrechtsinhabern dieses Materials genehmigt) die Bedingungen dieser Lizenz durch folgende Bedingungen ergänzen:

  • Haftungsausschluss oder Haftungsbeschränkung abweichend von den Bedingungen der Abschnitte 15 und 16 dieser Lizenz; oder
  • Erfordernis der Beibehaltung bestimmter angemessener rechtlicher Hinweise oder Urheberangaben in diesem Material oder in den von Werken, die es enthalten, angezeigten angemessenen rechtlichen Hinweisen; oder
  • Verbot der Falschdarstellung des Ursprungs dieses Materials oder die Anforderung, dass modifizierte Versionen dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion abweichend gekennzeichnet werden; oder
  • Beschränkung der Verwendung von Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials zu Werbezwecken; oder
  • Verweigerung der Gewährung von Rechten nach dem Markenrecht für die Verwendung bestimmter Handelsnamen, Marken oder Dienstleistungsmarken; oder
  • Erfordernis der Freistellung von Lizenzgebern und Autoren dieses Materials durch jeden, der das Material (oder modifizierte Versionen davon) mit vertraglichen Haftungsübernahmen an den Empfänger übermittelt, für jede Haftung, die diese vertraglichen Übernahmen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen nicht-permissiven zusätzlichen Bedingungen gelten als "weitere Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt 10. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon einen Hinweis enthält, dass es durch diese Lizenz zusammen mit einer weiteren Einschränkung geregelt wird, können Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine weitere Einschränkung enthält, aber die Neu-Lizenzierung oder Übermittlung unter dieser Lizenz erlaubt, können Sie zu einem abgedeckten Werk Material hinzufügen, das durch die Bedingungen dieses Lizenzdokuments geregelt wird, sofern die weitere Einschränkung nach einer solchen Neu-Lizenzierung oder Übermittlung nicht mehr gilt.

Wenn Sie Bedingungen zu einem abgedeckten Werk gemäß diesem Abschnitt hinzufügen, müssen Sie in den entsprechenden Quellcodedateien eine Erklärung der zusätzlichen Bedingungen, die für diese Dateien gelten, oder einen Hinweis darauf anbringen, wo die geltenden Bedingungen zu finden sind.

Zusätzliche Bedingungen, permissiv oder nicht-permissiv, können in Form einer separat geschriebenen Lizenz oder als Ausnahmen angegeben werden; die oben genannten Anforderungen gelten in beiden Fällen.

8. Beendigung

Sie dürfen ein abgedecktes Werk nur wie ausdrücklich in dieser Lizenz vorgesehen verbreiten oder ändern. Jeder andere Versuch, es zu verbreiten oder zu ändern, ist ungültig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich aller unter dem dritten Absatz von Abschnitt 11 gewährten Patentrechte).

Wenn Sie jedoch alle Verstöße gegen diese Lizenz einstellen, wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber (a) vorläufig wiederhergestellt, es sei denn und bis der Urheberrechtsinhaber Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig beendet, und (b) dauerhaft, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie innerhalb von 60 Tagen nach der Einstellung nicht auf den Verstoß hinweist.

Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem bestimmten Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheberrechtsinhaber Sie auf den Verstoß hinweist, dies das erste Mal ist, dass Sie von diesem Urheberrechtsinhaber einen Hinweis auf einen Verstoß gegen diese Lizenz (für ein beliebiges Werk) erhalten, und Sie den Verstoß innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Hinweises beheben.

Die Beendigung Ihrer Rechte nach diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.

9. Annahme nicht erforderlich für Kopien

Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz zu akzeptieren, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen. Die bloße Verbreitung eines abgedeckten Werks durch Peer-to-Peer-Übertragung zum Empfang einer Kopie erfordert ebenfalls keine Annahme. Nichts außer dieser Lizenz gibt Ihnen jedoch die Erlaubnis, ein abgedecktes Werk zu verbreiten oder zu ändern. Diese Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht akzeptieren. Durch das Ändern oder Verbreiten eines abgedeckten Werks erklären Sie daher Ihre Annahme dieser Lizenz zu diesem Zweck.

10. Automatische Lizenzierung nachgelagerter Empfänger

Jedes Mal, wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln, erhält der Empfänger automatisch eine Lizenz von den ursprünglichen Lizenzgebern, dieses Werk auszuführen, zu ändern und zu verbreiten, vorbehaltlich dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine "Unternehmens-Transaktion" ist eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder im Wesentlichen alle Vermögenswerte einer Organisation übertragen, eine Organisation aufgeteilt oder Organisationen fusioniert werden. Wenn die Verbreitung eines abgedeckten Werks das Ergebnis einer Unternehmens-Transaktion ist, erhält jede Partei dieser Transaktion, die eine Kopie des Werks erhält, auch alle Lizenzen für das Werk, die der Rechtsvorgänger dieser Partei hatte oder geben konnte, sowie das Recht auf Besitz des entsprechenden Quellcodes des Werks vom Rechtsvorgänger, sofern dieser ihn hat oder mit angemessenem Aufwand beschaffen kann.

Sie dürfen keine weiteren Einschränkungen für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder bestätigten Rechte auferlegen. Sie dürfen beispielsweise keine Lizenzgebühr, Lizenzgebühr oder andere Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte verlangen und keine Klage (einschließlich Widerklage oder Gegenklage in einem Gerichtsverfahren) einleiten, in der behauptet wird, dass ein Patentanspruch durch die Herstellung, Nutzung, den Verkauf, das Anbieten zum Verkauf oder den Import des Programms oder eines Teils davon verletzt wird.

11. Patente

Ein "Beitragender" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines darauf basierenden Werks unter dieser Lizenz genehmigt. Das so lizenzierte Werk wird als "Beitragenden-Version" bezeichnet.

Die "wesentlichen Patentansprüche" eines Beitragenden sind alle Patentansprüche, die dem Beitragenden gehören oder von ihm kontrolliert werden, unabhängig davon, ob sie bereits erworben wurden oder später erworben werden, die durch eine nach dieser Lizenz zulässige Art und Weise der Herstellung, Nutzung oder des Verkaufs seiner Beitragenden-Version verletzt würden, jedoch keine Ansprüche, die nur infolge einer weiteren Änderung der Beitragenden-Version verletzt würden. Im Sinne dieser Definition umfasst "Kontrolle" das Recht, Patentunterlizenzen in einer mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmenden Weise zu erteilen.

Jeder Beitragende gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Patentlizenz unter den wesentlichen Patentansprüchen des Beitragenden, um den Inhalt seiner Beitragenden-Version herzustellen, zu nutzen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu ändern und zu verbreiten.

In den folgenden drei Absätzen ist eine "Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, gleich welcher Bezeichnung, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis zur Ausübung eines Patents oder eine Verpflichtung, keine Klage wegen Patentverletzung zu erheben). Eine solche Patentlizenz einer Partei zu "gewähren" bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung einzugehen, das Patent gegen die Partei nicht durchzusetzen.

Wenn Sie ein abgedecktes Werk übermitteln und sich dabei wissentlich auf eine Patentlizenz verlassen und der entsprechende Quellcode des Werks nicht für jedermann kostenlos und unter den Bedingungen dieser Lizenz über einen öffentlich zugänglichen Netzwerkserver oder auf andere leicht zugängliche Weise verfügbar ist, müssen Sie entweder (1) dafür sorgen, dass der entsprechende Quellcode so verfügbar ist, oder (2) darauf verzichten, von der Patentlizenz für dieses spezielle Werk zu profitieren, oder (3) in einer mit den Anforderungen dieser Lizenz übereinstimmenden Weise dafür sorgen, dass die Patentlizenz auf nachgelagerte Empfänger ausgedehnt wird. "Wissentlich verlassen" bedeutet, dass Sie tatsächlich wissen, dass Ihre Übermittlung des abgedeckten Werks in einem Land oder die Nutzung des abgedeckten Werks durch Ihren Empfänger in einem Land ohne die Patentlizenz ein oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Land verletzen würde, von denen Sie annehmen, dass sie gültig sind.

Wenn Sie im Rahmen einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung ein abgedecktes Werk übermitteln oder die Übermittlung veranlassen und einer der Parteien, die das abgedeckte Werk erhalten, eine Patentlizenz gewähren, die sie zur Nutzung, Verbreitung, Änderung oder Übermittlung einer bestimmten Kopie des abgedeckten Werks berechtigt, wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des abgedeckten Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist "diskriminierend", wenn sie nicht alle unter dieser Lizenz ausdrücklich gewährten Rechte umfasst, die Ausübung dieser Rechte verbietet oder von der Nichtausübung eines oder mehrerer dieser Rechte abhängig macht. Sie dürfen ein abgedecktes Werk nicht übermitteln, wenn Sie eine Vereinbarung mit einem Dritten getroffen haben, der im Geschäft mit der Verbreitung von Software tätig ist, nach der Sie dem Dritten eine Zahlung auf der Grundlage des Umfangs Ihrer Übermittlung des Werks leisten und nach der der Dritte einer der Parteien, die das abgedeckte Werk von Ihnen erhalten würden, eine diskriminierende Patentlizenz (a) im Zusammenhang mit Kopien des abgedeckten Werks, die von Ihnen übermittelt werden (oder Kopien, die von diesen Kopien erstellt wurden), oder (b) hauptsächlich für und im Zusammenhang mit bestimmten Produkten oder Zusammenstellungen, die das abgedeckte Werk enthalten, gewährt, es sei denn, Sie haben diese Vereinbarung getroffen oder die Patentlizenz wurde vor dem 28. März 2007 gewährt.

Nichts in dieser Lizenz ist so auszulegen, dass es eine stillschweigende Lizenz oder andere Verteidigungen gegen eine Verletzung ausschließt oder einschränkt, die Ihnen nach geltendem Patentrecht sonst zur Verfügung stehen könnten.

12. Keine Aufgabe der Freiheit anderer

Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (durch Gerichtsbeschluss, Vereinbarung oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, entbinden sie Sie nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn Sie ein abgedecktes Werk nicht so übermitteln können, dass Sie gleichzeitig Ihren Verpflichtungen aus dieser Lizenz und anderen einschlägigen Verpflichtungen nachkommen, dürfen Sie es überhaupt nicht übermitteln. Wenn Sie beispielsweise Bedingungen zustimmen, die Sie verpflichten, für die Weitergabe von denen, an die Sie das Programm übermitteln, eine Lizenzgebühr zu erheben, können Sie beide Bedingungen und diese Lizenz nur erfüllen, indem Sie ganz auf die Übermittlung des Programms verzichten.

13. Interaktion über ein Netzwerk; Verwendung mit der GNU General Public License

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz müssen Sie, wenn Sie das Programm ändern, Ihre modifizierte Version allen Nutzern, die über ein Computernetzwerk mit ihr interagieren (sofern Ihre Version eine solche Interaktion unterstützt), deutlich die Möglichkeit bieten, den entsprechenden Quellcode Ihrer Version zu erhalten, indem Sie Zugang zum entsprechenden Quellcode von einem Netzwerkserver kostenlos über eine übliche Methode zur Kopie von Software bereitstellen. Dieser entsprechende Quellcode muss auch den entsprechenden Quellcode für jedes Werk enthalten, das gemäß dem folgenden Absatz unter Version 3 der GNU General Public License eingebunden ist.

Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie jedes abgedeckte Werk mit einem Werk, das unter Version 3 der GNU General Public License lizenziert ist, zu einem einzigen kombinierten Werk verbinden oder kombinieren und das resultierende Werk übermitteln. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das abgedeckte Werk ist, aber das Werk, mit dem es kombiniert wurde, bleibt durch Version 3 der GNU General Public License geregelt.

14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU Affero General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden dem Geist der aktuellen Version ähneln, können sich jedoch im Detail unterscheiden, um auf neue Probleme oder Anliegen einzugehen.

Jede Version erhält eine unterscheidbare Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, dass eine bestimmte nummerierte Version der GNU Affero General Public License "oder jede spätere Version" für es gilt, haben Sie die Wahl, die Bedingungen dieser nummerierten Version oder einer späteren von der Free Software Foundation veröffentlichten Version zu befolgen. Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU Affero General Public License angibt, können Sie jede von der Free Software Foundation jemals veröffentlichte Version wählen.

Wenn das Programm angibt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU Affero General Public License verwendet werden dürfen, berechtigt Sie die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten zur Annahme einer Version dauerhaft, diese Version für das Programm zu wählen.

Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Rechte einräumen. Es werden jedoch keine zusätzlichen Verpflichtungen für einen Autor oder Urheberrechtsinhaber auferlegt, weil Sie sich entscheiden, einer späteren Version zu folgen.

15. Haftungsausschluss

FÜR DAS PROGRAMM WIRD KEINE GARANTIE GEWÄHRT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERS SCHRIFTLICH VEREINBART, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAMM "WIE BESEHEN" OHNE JEGLICHE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, ZUR VERFÜGUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE DAS PROGRAMM FEHLERHAFT SEIN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS-, REPARATUR- ODER KORREKTURARBEITEN.

16. Haftungsbeschränkung

IN KEINEM FALL, SOFERN NICHT NACH GELTENDEM RECHT ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, HAFTET EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER EINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT ÄNDERT UND/ODER ÜBERMITTELT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ALLER ALLGEMEINEN, SPEZIELLEN, ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER UNGENAUIGKEIT DER DATEN ODER VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN ENTSTEHEN ODER EIN VERSAGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), SELBST WENN EIN SOLCHER INHABER ODER EINE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

17. Auslegung der Abschnitte 16 und 17

Wenn der oben genannte Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkung nach lokalem Recht nicht wirksam sind, wenden die Gerichte das lokale Recht an, das einem vollständigen Verzicht auf jegliche zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, eine Garantie oder Haftungsübernahme begleitet eine Kopie des Programms gegen eine Gebühr.


ENDE DER BEDINGUNGEN

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